Die INPP®-Methode kann helfen bei

  • Aufmerksamkeitsstörungen
  • Problemen aus dem autistischen Spektrum
  • (schulischen) Lern- und Leistungsproblemen
  • Konzentrations- und Ausdauerproblemen
  • (Schul-)Angst und Leistungsverweigerung
  • Depressiven Verstimmungen und Stimmungsschwankungen
  • Zwangsstörungen und Phobien
  • Teilleistungsstörungen
  • Legasthenie, LRS, Dyskalkulie
  • Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
  • Ungeschicklichkeit, Koordinations- und Gleichgewichtsproblemen
  • Problemen der Augenmotorik
  • Motorischen Ängsten
  • Problemen bei der Steuerung und Regulation von Affekten (zum Beispiel extrem starkes Trotzverhalten; heftige Wutausbrüche)
  • Allergiebereitschaft, Infektanfälligkeit
  • Nicht-Trockenwerden
  • Essstörungen (z. B. sehr einseitig, nur bestimmte Lebensmittel)
  • Sprach-, Sprech- und myofunktionell bedingte Schluckstörungen, bei denen im Rahmen der Logopädie der Transfer nicht gelingt

Ursachen für eine neuromotorische Unreife

können in der Schwangerschaft, den Geburtsumständen, Belastungen in der frühen Kindheit, Umweltfaktoren und möglicherweise in einer genetischen Veranlagung zu finden sein.

Wenn Sie im INPP®-Fragebogen einige Fragen mit „Ja“ beantworten, kann eine INPP®-Behandlung sinnvoll sein. In diesem Fall füllen Sie den Fragebogen bitte vollständig aus und speichern ihn ab. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf. Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, schicken Sie mir den Bogen erst nach Rücksprache und NACH der Terminfindung per E-Mail zu.

Wann ist die neuromotorische Entwicklungsförderung nicht oder unter Vorbehalt angezeigt?

Leidet Ihr Kind unter einer Krankheit, so sollte es mit dieser in medizinischer Behandlung sein. Bei unklaren Voraussetzungen sollte eine INPP®-Behandlung mit dem Arzt besprochen werden und ggf. ein ärztliches Attest zur Erlaubnis vorgelegt werden.

INPP® ist nicht angezeigt bei Kindern mit psychiatrischen Krankheitsbildern. Falls Ihr Kind in psychologischer Betreuung ist, sollten enge Absprachen erfolgen.

Falls Ihr Kind Probleme mit der Wirbelsäule hat, so muss die Unbedenklichkeit für die Bewegungstherapie nach INPP® zunächst ärztlich per Attest bestätigt werden. Sie als Eltern sind in der Verantwortung, mich als INPP®-Therapeutin auf diese Punkte VOR Behandlungsbeginn hinzuweisen.

Die Methode ersetzt ausdrücklich keine andere Therapie bzw. etwaige Medikamente Ihres Kindes.

Sie setzt jedoch an den Wurzeln an und kann dadurch sehr positiv wirken.