Welche logopädischen Behandlungen sind in der Praxis möglich?

Generell behandle ich Menschen jeden Alters – vom Säugling bis zum Menschen im hohen Alter - mit Auffälligkeiten beim Trinken und Kauen, bei Sprach- und Sprechproblemen sowie myofunktionell oder neurologisch bedingten Schluckstörungen.

Ich therapiere bereits Säuglinge mit Schwierigkeiten beim Stillen / Saugen, Schlucken oder beim Zufüttern und Trinken.

Auch für die Sprach- und Sprechtherapie der Kleinsten (ab ca. 1,5-2 Jahre) bin ich erfahren und ausgebildet.

Im Bereich der Neurologischen Störungsbilder (z. B. Sprach-, Sprech- und Schuckstörungen nach einem Schlaganfall, bei ALS, bei Multipler Sklerose o. a.) konnte ich durch meine langjährige Praxistätigkeit, aber auch durch die konsiliarische Arbeit in der Kreisklinik Roth einen guten Erfahrungsschatz aufbauen.

Sprechberufler*innen mit ständig heiserer Stimme kann die logopädische Stimm- und Atemtherapie gut helfen.

Bei Problemen mit der Sprechflüssigkeit (z. B. Stottersymptomatik) gibt es gute logopädische Behandlungskonzepte, die bei mir zur Anwendung kommen.

Im Bereich Myofunktionelle Therapie arbeite ich eng mit Zahnärzt*innen und Kieferorthopäd*innen zusammen. Je nach Altersgruppe arbeite ich mit dem von Anita Kittel und mir entwickelten Therapiekonzept „MFT4-8sTArs“ oder „MFT9-99sTArs“ und den entsprechenden Therapiematerialien. Individuell werden weitere Konzepte ergänzt. Gute Fortschritte können in diesem Bereich auch bei Kindern mit Down-Syndrom erzielt werden.

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung eine Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen?

Eine logopädische Befunderhebung oder Therapie ist ohne ärztliche Verordnung nicht möglich.

Für ein Elterncoaching zur Sprachförderung, für ein Stimm-, Atem- und Sprech-Coaching oder für die INPP®- Behandlung benötigen Sie keine Verordnung.

Wer darf Logopädie verordnen?
  • Kinderärzte
  • HNO-Ärzte
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden
  • Hausärzte
  • Neurologen
  • Kinder- und Jugendpsychiater
Wie viele Sitzungen werden benötigt und wie oft?

Der Arzt / Die Ärztin entscheidet je nach Störungsbild über die Anzahl der Behandlungen und die Therapiedauer. In meinen Therapieberichten kann ich nach der Erstverordnung empfehlen, ob eine Weiterführung der Therapie sinnvoll ist oder nicht.

In der Regel werden Verordnungen über 10 Sitzungen und 45-60 Minuten bei Privatpatient*innen ausgestellt. Bei Privatverordnungen handelt es sich bei der Therapiezeit um einen sogenannten Richtwert, der auch die Vor- und Nachbereitung (in der Regel 15 Minuten) beinhaltet. Bei einer Verordnung über 60 Minuten beträgt die reine Therapiezeit 45 Minuten, bei einer Verordnung über 45 Minuten entspricht dies einer reinen Therapiezeit von 30 Minuten.

In den meisten Fällen benötigen wir mehr als eine Verordnung bis der Transfer des Gelernten in den Alltag funktioniert. Eine wöchentliche Frequenz von 1-2 Sitzungen pro Woche hat sich in den meisten Fällen bewährt.

Manchmal macht auch eine Intensivtherapie Sinn.

Privatversicherte - Werden die Kosten von meiner privaten Versicherung komplett getragen?

Das kommt auf die Leistungsinhalte Ihrer abgeschlossenen Versicherung an. Manche Versicherungen bezahlen die Beträge komplett, bei anderen müssen Sie eine Zuzahlung leisten.

Informieren Sie sich am besten vor der Therapie. Ich empfehle Ihnen, zusätzlich in Ihrem Vertrag nachzusehen, ob die Zahlung bestimmter Höchstbeträge vereinbart und zulässig ist, falls Ihre Versicherung damit argumentiert. Einige Versicherungen erklären, dass sie die allgemein gültigen Beihilfe-Höchstsätze bezahlen. Falls nicht explizit vereinbart, ist dies inakzeptabel, denn die Beihilfe deckt häufig bewusst nicht die gesamten Privatsätze. Lesen Sie im Folgenden mehr dazu.

Beihilfeberechtigte müssen bei Heilmittelleistungen in der Regel Zuzahlungen leisten. Dies ist laut offiziellen Informationen des Bundesministeriums bewusst gewünscht. Lesen Sie hier mehr. Sie sollten über einen Ergänzungstarif nachdenken und die nicht erstatteten Beträge zusätzlich bei der Privatversicherung einreichen.

Kassenpatienten über 18 Jahre - Zuzahlungspflicht?

90% der Verordnungskosten werden für volljährige Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 10% der Behandlungskosten sowie 10 Euro Rezeptgebühr müssen direkt in der Praxis geleistet werden. Falls hierfür eine Befreiung vorliegt, zeigen Sie bitte in der ersten Behandlung Ihren Befreiungsausweis vor.

Wie ist der Ablauf einer logopädischen aber auch einer INPP®-Behandlung?

Zu Beginn steht immer eine ausführliche Anamnese und Befunderhebung. Aufgrund dieser Daten wird ein Behandlungsplan erstellt und das methodische Vorgehen ausgewählt.

Ausführliche Elterngespräche oder auch Angehörigenberatungen sind zudem ein wichtiger Bestandteil meiner Behandlungen.

Für einen bestmöglichen Behandlungserfolg müssen die Therapieeinheiten so regelmäßig wie möglich stattfinden. Bitte sagen Sie Termine nur aus sehr wichtigem Grund ab.

Das regelmäßige häusliche Üben ist zudem essentiell, um gute Behandlungsfortschritte zu erzielen.

Die INPP®-Körperübungen müssen für die Wirksamkeit täglich durchgeführt werden.

Sind die Eltern bei der logopädischen Therapie von Kindern anwesend?

Wann immer möglich und für den Therapieprozess sinnvoll, ist bei mir ein Elternteil anwesend.

Damit ist eine intensive und regelmäßige Anleitung und Beratung möglich. Zusätzlich finden separate Elterngesprächstermine ohne das Kind statt.

Für die Motivation des Kindes und für den Behandlungserfolg ist es wichtig, dass die Eltern den Therapieansatz, die Notwendigkeit zur Durchführung der häuslichen Übungen und meine Therapieplanung nachvollziehen können.

Wie ist die Praxisgemeinschaft im Haus Pusteblume organisiert?

Wir arbeiten im Haus Pusteblume in Form einer Praxisgemeinschaft. Die Praxen sind wirtschaftlich voneinander getrennt. Wenn Sie eine Therapieanfrage haben und eine unserer Praxen keinen Termin haben, kontaktieren Sie unbedingt die jeweilige andere Praxis separat.

Hier erfahren Sie mehr über die Praxis meiner Kollegin Tanja Bormann im Haus Pusteblume.